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Dienstag, 15. Juni 2010

Nichtraucherschutz

Das Nichtraucherschutzgesetz soll die ungefähre zwei Drittel Mehrheit der deutschen Nichtraucher vor passivem Tabakkonsum schützen. Um diesen Schutz zu gewährleisten musste der Staat bereits vermehrt in private Entscheidungsräume eingreifen. Ist dieses Handeln gerechtfertigt oder gefährlich? Wie sieht es mit wissenschaftlichen Studien aus, die diese Entscheidungen tragen und formen sie einen reliablen Legitimationsgrund?
Antworten auf diese Fragen werden im Folgenden erläutert.


Um die Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetz zum Diskurs zu stellen, müssen in erster Linie die Grundlagen, die Bezugspunkte geklärt werden, auf denen dieses Gesetz beruht. Was veranlasste die Bundesregierung auf einmal zu solch drastischem Engagement im Bereich des Nichtraucherschutzes?

Am 07.12.2005 veröffentlicht das DKFZ („das Deutsche Krebsforschungszentrum“) eine Studie zum Thema Passivrauchen, die erstmals genaue Zahlen nennen soll:
3300 Todesopfer soll es jährlich in der Bundesrepublik Deutschland geben, die den Folgen ihres passiven Rauchkonsums erliegen. Besonders allarmierend ist die Zusatzinformation, dass dies mehr Tote seien als „illegale Drogen, Asbest, BSE und SARS“ zusammen in der BRD hervorgebracht haben. Diese Angaben ließen natürlich auch die Bundesregierung nicht kalt, die prompt erklärte das Thema „ernst zu nehmen“. Aufgrund dessen wurde eine sogenannte Nichtraucherkampagne ins Leben gerufen, die auf freiwilliger Basis die Bedingungen für Nichtraucher in Hotels sowie Gaststätten verbessern sollte. Dieses Bestreben scheiterte und das Nichtraucherschutzgesetz trat an seine Stelle.
Ja, man nahm das Thema ernst, so ernst dass man es nicht hinterfragte. Der Aussage, dass es sich um eine sogenannte Metastudie handele, die nur Korrelationen und keine Kausalitäten umschrieb, wurde kein Gehör geschenkt. Bei genauerer Betrachtung gab es einige Punkte die an der Studie des DKFZ zu bemängeln waren, tat man dies aber, stellte man sich gegen den guten Zweck und war den Angriffen der Öffentlichkeit ausgesetzt. Dies ging bisweilen soweit, dass die wütende Leserschaft der Fachzeitschrift „British Medical Journal“ von der Redaktion forderte einen Artikel der eine Gegenstudie zum Thema Passivrauchen beinhaltete zu widerrufen.
„Von den „vermutlich 3300 Toten”, die – wären sie ein Faktum – etwa 0,3 Prozent aller jährlichen Todesfälle in Deutschland ausmachen, entfallen 2108, also 64 Prozent, auf Menschen im Alter von 75 und mehr Jahren.“ - berichtet Kathrin Zinkant in der Zeit Online am 17.12.2005. Hinzu kommt die Tatsache, dass in die Statistik des DKFZ auch ehemalige Raucher gezählt wurden, wenn diese bereits einige Jahre rauchfrei waren. Doch das verfälscht die Ergebnisse.
Martina Pötschke-Langer(Herausgeberin der Studie) bezeichnete ihr vorgehen trotz zweifelhafter Vorgehensweise im Bezug auf ihre Datenerhebung als „legitim“.

Andere Langzeitstudien waren im Vorfeld zu völlig anderen Ergebnissen gelangt. So hatten Beispielsweise laut einer Studie der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation das Ergebnis: „Nichtrauchende Ehepartner, die mit einem rauchenden Partner zusammenlebten, hatten eine Risikoerhöhung von 1,16[Prozent im Bezug auf des Entstehen von Lungenkrebs] (relatives Risiko 0,93 bis 1,44 bei 95 Prozent Vertrauensintervall Cl)“ „ Sämtliche Risikoerhöhungen waren nicht statistisch signifikant.„(Dtsch Arztebl 1999; 96(3): A-130 / B-112 / C-108)
Vor diesem Hintergrund sei nun die Frage gestellt, ob ein Gesetz aufgrund einer Studie, die nachweisbar ausschließlich Korrelationen zum Ergebnis hatte, aus welchen Vermutungen abgeleitet wurden, so signifikant in Persönlichkeitsrechte der Gastronomiebetreiber eingreifen darf. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Gefahren des aktiv Rauchens im Gegensatz zu denen des passiv Rauchens ganz eindeutig kausal belegt sind.

Lässt man diese Tatsachen für einen Moment außer Acht und geht von einer maßgeblich schädlichen Wirkung des passiv Rauchens aus, (denn dies ist die Voraussetzung für das hier diskutierte Gesetzt) dann ergeben sich Weitere Unstimmigkeiten im Bezug auf die Auslegung des Nichtraucherschutzgesetzes. Eine konsequente Durchführung dieses Gesetzes würde einem allgemeinen Verbot von Tabakerzeugnissen nahe kommen, da ein häufig genannter Punkt die Rauchbelastung der im Gastronomie-Bereich Arbeitenden Personen ist, welche sich nicht frei für ein rauchfreies Arbeitsumfeld entscheiden können. Trifft dies nun aber nicht auch beispielsweise auf Putzhilfen und Handwerker zu, die in einem Raucherhaushalt ihrer Arbeit nachgehen?
Da mir wissenschaftlich erhobene Daten in diesem Zusammenhang fehlen, kann ich keine präzise Antwort auf diese Frage geben, allerdings ist eine solche Überlegung schwerlich von der Hand zu weisen und zeigt die Schwammigkeit der geltenden Nichtraucherschutzgesetzgebung auf.

Ich komme demzufolge zu dem Schluss, dass ein Gesetz, welches einer wissenschaftlichen belegten Grundlage entbehrt, darüber hinaus in der Umsetzung inkonsequent ist und in teilweise Existenz bedrohendem Maße Persönlichkeitsrechte einschränkt, keine Daseinsberechtigung besitzt.

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